Inlandhilfe

Gemeindebeiträge werden unter bestimmten Voraussetzungen u. a. an folgende Organisationen resp. Veranstaltungen ausgerichtet:

  • Ortsvereine (nach den Richtlinien betr. die Förderung von Vereinen und anderen gemeinnützigen Organisationen)
  • Lokale und regionale Anlässe mit Bezug zur Gemeinde
  • Kulturelle Institutionen in Basel-Stadt und der Region
  • Berg- und andere finanzschwache Gemeinden
Kultur

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