Stundung / Zahlungsvereinbarung - Gesuch einreichen

Die Gemeindeverwaltung entscheidet auf Gesuch hin über Stundung der nach dem kommunalen Steuerreglement geschuldeten Steuern, Verzugszinsen und Mahngebühren.


Für Auskünfte über geleistete oder ausstehende Zahlungen zur Gemeindesteuer sowie über Stundungsgesuche wenden Sie sich an:

Dill Dagmar
Position: Sachbearbeiterin Finanzbuchhaltung
Telefon: 061 426 10 41

Onlineformular Gesuch um Ratenzahlung

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