Strafverfahren und Strafregister

Staat und Recht

Bei einem Strafverfahren geht es im Wesentlichen um die Aufklärung strafbarer Handlungen und die Verfolgung diesbezüglich verdächtiger Personen. Seit 2011 ist der Ablauf des Strafverfahrens schweizweit einheitlich geregelt:

Das Strafverfahren unterteilt sich in 4 Phasen: Im Vorverfahren werden im Rahmen polizeilicher Ermittlungen auf Strafanzeige oder eigene Wahrnehmungen der Polizei hin Beweise gesichert und abgeklärt, ob genügend Anhaltspunkte für die Durchführung eines Strafverfahrens vorliegen. Ist dies der Fall, wird eine Voruntersuchung eröffnet und durch die Staatsanwaltschaft neben den Fakten die weiteren Beweise erhoben. Im sog. Zwischenverfahren werden die Untersuchungsresultate überprüft: In strafrechtsrelevanten Fällen erfolgt eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft beim Strafgericht, in geringfügigeren Fällen (rund 80 % aller Strafverfahren) der Erlass eines Strafbefehls. Bei ungenügendem Tatverdacht wird das Verfahren eingestellt. Im Hauptverfahren wird der Fall vor einem erstinstanzlichen Strafgericht verhandelt und in der Regel mit einem Urteil, einer Verurteilung oder einem Freispruch, abgeschlossen. Im Rechtsmittelverfahren können die Entscheide des erstinstanzlichen Verfahrens in der Regel durch ein höheres Gericht überprüft werden.

So ausgesprochene Urteile und Strafbefehle werden im Schweizerischen Strafregister eingetragen.

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