AHV / IV

Gesundheit und Soziales

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) soll den Existenzsbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter und Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken.

Die Invalidenversicherung (IV) soll den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage sichern, wenn sie invalid werden.

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