Bürger­gemeindeversammlung 26. Juni 2024

26. Jun 2024

Bürgergemeindeversammlung vom 26.6.2024, 19 Uhr, in der Aula des Schulhauses Burggarten, Burggartenstrasse 1, Bottmingen.

Traktandenliste:

  1. Protokoll
  2. Jahresrechnung 2023
  3. Bekanntgabe der rechtwirksamen Einbürgerungen
  4. Diverses

Die Einladung zur Bürgergemeindeversammlung wird allen stimmberechtigten Bottminger Bürgerinnen und Bürger bis spätestens Donnerstag, 21. Juni 2024 zugestellt. Diese Publikation erfolgt gestützt auf § 143 und § 55 des Gemeindegesetzes unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Bürgerrat

Rechtsmittelbelehrung:
Für eine allfällige Beschwerde wird auf die massgebenden Bestimmungen von § 172 ff. des kantonalen Gemeindegesetzes (GG; SGS 180) verwiesen: Gegen die Beschlüsse der Bürgergemeindeversammlung kann gemäss § 172 Abs. 1 GG innerhalb von zehn Tagen seit Beschlussfassung schriftlich und begründet Beschwerde beim Regierungsrat erhoben werden (§ 175 Abs. 1 GG). Wird eine Missachtung der Rechte der Stimmberechtigten geltend gemacht (§ 175 Abs. 2 GG), so sind die Fristen gemäss § 175 Abs. 2 GG zu beachten.

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