07. Mai 2025
Der Frühling ist da, die Natur blüht auf – und mit ihr wachsen Hecken und Sträucher wieder kräftig.
Das freut die Naturfreunde, bringt aber auch Verpflichtungen mit sich: Im Bereich von Trottoirs und Strassen ragen Pflanzen oft weit in den öffentlichen Raum und behindern Fussgänger, Velofahrer, parkierte Fahrzeuge sowie den fliessenden Verkehr.
Zudem erschweren überhängende Äste und Sträucher die Unterhaltsarbeiten unserer Gärtnerinnen und Gärtner, blockieren Reinigungsfahrzeuge und stellen im Ernstfall ein Hindernis für die Kehrichtabfuhr oder Feuerwehr dar.
Die Gemeinde kontrolliert
Wie jedes Frühjahr führt die Gemeinde Heckenkontrollen durch. Wir bitten Sie deshalb, Ihrer Verpflichtung nachzukommen und Hecken sowie Sträucher, die in den öffentlichen Raum hineinragen, ordnungsgemäss bis auf die Parzellengrenze zurückzuschneiden.
Das Strassenreglement (§ 28) gibt klare Vorgaben:
Wichtig: Rücksicht auf brütende Vögel
Zwischen dem 1. März und dem 30. September ist die Brutzeit vieler einheimischer Vogelarten. In dieser Zeit ist ein Radikalschnitt verboten. Bitte verwenden Sie eine manuelle Schere und führen Sie nur einen schonenden Formschnitt durch. Vergewissern Sie sich vorher, dass keine Vögel im betreffenden Abschnitt nisten.
Für grössere Rückschnitte oder die Arbeit mit der elektrischen Heckenschere empfehlen wir den Herbst als idealen Zeitraum.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – für ein sicheres, gepflegtes und naturnahes Miteinander in unserer Gemeinde!
Für allfällige Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 061 426 10 66 oder werkhof@bottmingen.ch / bur@bottmingen.ch zur Verfügung.