Hinweis: Die Zonenzuteilung bedeutet nicht, dass ein Fernwärme-Anschluss in jedem Fall machbar ist. Weder für Liegenschaftsbesitzende noch die Wärmeversorger besteht eine Anschlusspflicht. Und: Es kann auch bei Liegenschaften ausserhalb von Fernwärmezonen lohnend sein, beim Fernwärmebetreiber nachzufragen.