Allmendbenützung

Unter Allmend werden alle Strassen, Plätze und Wege verstanden, die laut Grundbuch im Besitz der Gemeinde sind. Zur Allmend gehört auch der darüber befindliche Luftraum.

Für Kantonsstrassen und öffentliche Gewässer gelten die Vorschriften des Kantons. Bei Unklarheiten über den Grenzverlauf sind die Grundbuchpläne zu konsultieren.

Die Benutzung der Allmend durch Private für Baustelleninstallationen, für das Aufstellen von Mulden etc. ist nur gestattet, sofern auf dem Privatareal keine Möglichkeit der Installation besteht oder der damit verbundene Aufwand unverhältnismässig wäre.

Die Nutzung der Allmend ist bewilligungs- und kostenpflichtig.
Das Gesuch (inkl. Situationsplan) ist mind. 5 Arbeitstage vor Benützungsbeginn einzureichen an: bur@bottmingen.ch.

Allmendbenützungs-Gesuch
Raumplanung, Bau und Umwelt

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