Über Privatgrundstücke darf nur mit Kenntnis und Zustimmung des Eigentümers/Mieters/Personen die sich dort aufhalten, geflogen/aufgenommen werden. Selbst wenn die Drohne nicht mit einer Kamera ausgestattet ist, muss das Privateigentum anderer und deren Recht, ihr Eigentum ungestört zu geniessen, respektiert werden.