19. Jun 2025
Im Mai 2025 hat Tobias Renz seinen Rücktritt aus dem Gemeinderat per 31. Juli 2025 erklärt.
Eine Würdigung und Verdankung seiner Leistungen erfolgen zu einem späteren Zeitpunkt. Für den vakanten Gemeinderatssitz ist für den Rest der laufenden Amtsperiode, d. h. bis 30. Juni 2028, eine Ersatzwahl (Majorzwahl) durchzuführen. Der Gemeinderat hat dafür folgende Termine festgelegt:
Termin Ersatzwahl: 28. September 2025 (regulärer Abstimmungstermin), Einreichung Wahlvorschläge bis 28. Juli 2025 bis 12 Uhr.
Termin Nachwahl: 30. November 2025 nicht gewähltes Gemeinderatsmitglied (regulärer Abstimmungstermin), Einreichung Wahlvorschläge bis 6. Oktober 2025 bis 12 Uhr.
Gemäss § 11 Bst. der Gemeindeordnung besteht bei einer Ersatzwahl in den Gemeinderat die Möglichkeit der stillen Wahl. Das heisst, wenn nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden, widerruft die Erwahrungsinstanz bis zum 41. Tag vor dem Wahltag die Urnenwahl, erklärt die Vorgeschlagenen für gewählt und veröffentlicht die Namen der Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
Die Formulare für Wahlvorschläge können direkt von der Website des Kantons heruntergeladen oder bei der Gemeindeverwaltung in den EWD bezogen werden. Die Wahlvorschläge sind innert Frist bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Alle Informationen zu Versand von Wahlinformationen und Plakatierung finden Sie auf unserer Website. Weitere Informationen dazu erhalten Sie zu gegebener Zeit via Informationskanäle der Gemeinde.