Barrierefrei-Menü
Schrift
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen
Bild
Bild

Friedhof Schönenberg Bottmingen - Aufhebung von Grabstätten

16. Apr 2025

Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden ab dem 14. Juli 2025 bestimmte Gräber aufgehoben. Im November findet die zeremonielle Umbestattung statt.

Nach Erreichen der reglementarischen Ruhezeit werden ab dem 14. Juli 2025 folgende Gräber aufgehoben:

  • Urnenreihengräber Nrn. 84 - 90, 100 - 101, 104 - 107; Nrn. 123, 2001 - 2003
  • Urnennische Nrn. 4001 - 4003, 4006 - 4007
  • Sargreihengräber Nrn. 3000 -3002
  • Kindergrab Nrn. 8

Im Weiteren sind Gegenstände auf dem Grab (Grabdenkmal, Pflanzen usw.), die Angehörige bewahren möchten, bis spätestens Ende Juni 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde über die verbliebenen Gegenstände verfügen, ohne dafür entschädigungspflichtig zu sein. Das Friedhofsteam oder unser Bestattungsbüro steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung unter 061 421 96 62.

Zeremonielle Umbestattung: Es ist vorgesehen, die Asche der Verstorbenen aus den aufgehobenen Grabstätten ins Gemeinschaftsgrab (Aschengrab) umzubetten. Zu diesem Akt, der im Rahmen einer zeremoniellen Feier stattfinden wird, sind Sie herzlich eingeladen. Selbstverständlich sind auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte willkommen. Die Zeremonie findet am 18. November 2025 um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Schönenberg statt und wird von Herrn Philipp Roth, evang.- ref. Kirche, und Frau Ingrid Schell, röm.- kath. Kirche, abgehalten.

Wir bitten die Angehörigen, allfällige Grabunterhaltsaufträge beim Gärtner zu kündigen.

Gemeindeverwaltung

Datenschutzhinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen