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Teilrevision FEB-Verordnung

03. Dez 2025

Der Gemeinderat hat einer Teilrevision der Verordnung über die familien- und schuler-gänzende Kinderbetreuung (FEB-Verordnung) zugestimmt.

Neben redaktionellen Anpassungen betreffen die Änderungen insbesondere verfahrenstechnische Abläufe, Anpassungen im Zusammenhang mit der Reorganisation der Tagesstrukturen im operativen Bereich, die Kostenrückerstattung bei Schulanlässen sowie eine Erhöhung der Betreuungskosten von CHF 10 auf CHF 11 pro Stunde.

Die revidierten Bestimmungen treten per 01.01.2026 in Kraft mit Wirkung auf Beginn des Schuljahres 2026/2027. Die angepasste FEB-Verordnung finden Sie hier.

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