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Inventar Bauten ausserhalb Kernzone

Die Gemeinde Bottmingen ist im Rahmen der Revision der Ortsplanung verpflichtet, das kantonale Bauinventar Basel-Landschaft (BIB) umzusetzen. Als Basis für die Umsetzung hat die Gemeinde deshalb das BIB im Rahmen des Fachgutachtens «Inventar Bauten ausserhalb Kernzone» verifizieren lassen. Dabei handelt es sich um ein fachliches Gutachten, welches die Gebäude hinsichtlich ihres Beitrags zum Ortsbild, ihrer architektonischen Qualität und ihrer geschichtlichen Bedeutung beschreiben und bewerten.

Was ist das BIB?
Das BIB ist ein kantonales Hinweisinventar, welches vorsieht, dass schützenswerte Einzelobjekte auf Gemeindegebiet, im kommunalen Nutzungsplanungsverfahren unter Schutz gestellt werden. Es wurde im Jahr 2007 erstellt.

Was ist das Bauinventar Bauten ausserhalb Kernzone?
Das «Inventar Bauten ausserhalb Kernzone» ist ein Fachgutachten, welche das kantonale BIB überprüft bzw. verifiziert, da seit 2007 einige Objekte bedeutende Veränderungen erfahren haben. Dieses Fachgutachten wurde von Fachpersonen im Auftrag der Gemeinde erstellt. Es hat derzeit keine rechtskräftige Wirkung, dient jedoch als Grundlage für die künftige Bau- und Nutzungsplanung und wird im Zuge der Ortsplanungsrevision in die formelle Planung einfliessen.

Was verändert sich gegenüber der heutigen Situation?
Der heutige Zonenplan kennt bisher keinen kommunalen Schutz von Gebäuden ausserhalb vom Ortskern. Gemäss dem kantonalen Richtplan sind jedoch gegenwärtig im Rahmen der Ortsplanung schützens- oder erhaltenswerte Einzelobjekte festzulegen. Dafür dient das Fachgutachten «Inventar Bauten ausserhalb Kernzone» als Grundlage. Es unterscheidet vier Kategorien, dieselben wie das Bauinventar Ortskern.

Kontakt

Sabine Pfammatter
Co-Abteilungsleitung Raumplanung, Bau, Umwelt
sabine.pfammatter@bottmingen.ch
061 426 10 62

Termine

3. Dezember 2026: Informationsabend (nur für Grundeigentümerschaften), 18:30 Uhr, Mehrzweckraum Burggartenschulhaus

Bis 21. Februar 2027: Eingabemöglichkeit für Rückmeldungen und begründete Stellungnahmen 

Abonnieren Sie den Newsletter der Gemeinde.

Kategorien und Bedeutung

Die neue Fassung des Inventars unterscheidet vier Kategorien der Schutzwürdigkeit:

Kategorien Bauinventar Ortskern
Kategorien Bauinventar Ortskern

Der Prozess Schritt für Schritt
  •  Oktober 2026: Informationsschreiben an Eigentümerschaften
  • 3. Dezember 2026: Informationsabend für Grundeigentümerschaften, 18:30 Uhr, Mehrzweckraum Burggartenschulhaus
  • Möglichkeit zu Einzelgesprächen für Grundeigentümerschaften mit der Gemeinde
  • Bis 21. Februar 2027: Eingabemöglichkeit für Rückmeldungen und begründete Stellungnahmen via E-Mail (sabine.pfammatter@bottmingen.ch) oder per Post (siehe FAQ)
  • Zusammenstellung der Eingaben und fachliche Prüfung der Rückmeldungen im Mitwirkungsbericht
  • Die Bevölkerung wird über die bekannten Kanäle der Gemeinde fortlaufend informiert und kann entsprechend mitwirken und ihre Anliegen betreffend räumliche Entwicklung der Gemeinde einbringen.

Häufige Fragen (FAQ)

Allgemeines

Fachliche Einstufungen

Auswirkungen auf Eigentümerinnen und Eigentümer

Verfahren und Kommunikation

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