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Feuerungskontrolle

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Feuerungsanlagen periodisch kontrolliert werden. Die Kontrollen dienen dazu, die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherzustellen. Werden die Grenzwerte überschritten, muss die Anlage einreguliert und gegebenenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren und zu überwachen.

Kontrollintervalle

Die Kontrollfrequenz richtet sich nach dem Brennstofftyp:
Ölfeuerungen: alle 2 Jahre
Gasfeuerungen: alle 4 Jahre
Holzfeuerungen: je nach Anlagetyp

  • Manuell beschickte Einzelraumfeuerungen: visuelle Kontrolle alle zwei oder vier Jahre (abhängig von der Nutzung).
  • Zentrale Holzfeuerungsanlagen ≥ 70 kW: jährlich
  • Zentrale Holzfeuerungsanlagen < 70 kW: alle 2 Jahre

Eine Übersicht über die Kontrollpflichten finden Sie auf der Website des Lufthygieneamts Basel-Landschaft.

Zwei Möglichkeiten zur Durchführung

Möglichkeit 1: Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur
Der amtliche Feuerungskontrolleur der Gemeinde, Herr Dominique Vogel, nimmt die Kontrolle Ihrer Anlage direkt vor. Er wird sich zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Kosten:

  • Öl-/Gasfeuerung: CHF 86.50 inkl. MwSt
  • Holzfeuerung: nach Aufwand gemäss Gebührenordnung
  • Zahlungsmöglichkeiten: TWINT, Debitkarte (SumUp), Barzahlung
  • Bei Rechnungsstellung: zzgl. CHF 10.00 Bearbeitungsgebühr

Möglichkeit 2: Kontrolle durch Ihre Servicefirma
Sie können auch eine eigene, messberechtigte Servicefirma mit der Kontrolle beauftragen. Die kontrollierende Person muss gemäss § 8 der kantonalen Verordnung messberechtigt sein.

Anmeldeformular (nur nach schriftlicher Aufforderung durch die Gemeinde)

Kosten:
Die Gemeinde erhebt zur Deckung des administrativen Aufwands eine Verwaltungsgebühr von CHF 45.40, die der Servicefirma durch den amtlichen Feuerungskontrolleur in Rechnung gestellt wird.

Ansprechperson Feuerungskontrolle

Dominique Vogel
Hohestrasse 230
4104 Oberwil
061 401 24 49
nfvglsrvcch

Wissenswertes
Öl- und Gasfeuerungskontrolle durch messberechtigte Servicefirma
Lufthygieneamt Basel-Landschaft – Feuerungskontrollen
Liste der messberechtigten Personen
Natur, Energie und Umwelt