Gemäss den gesetzlichen Vorgaben müssen alle Feuerungsanlagen periodisch kontrolliert werden. Die Kontrollen dienen dazu, die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte sicherzustellen. Werden die Grenzwerte überschritten, muss die Anlage einreguliert und gegebenenfalls saniert oder ersetzt werden. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Verordnung verpflichtet, die Feuerungskontrolle zu organisieren und zu überwachen.
Die Kontrollfrequenz richtet sich nach dem Brennstofftyp:
Ölfeuerungen: alle 2 Jahre
Gasfeuerungen: alle 4 Jahre
Holzfeuerungen: je nach Anlagetyp
- Manuell beschickte Einzelraumfeuerungen: visuelle Kontrolle alle zwei oder vier Jahre (abhängig von der Nutzung).
- Zentrale Holzfeuerungsanlagen ≥ 70 kW: jährlich
- Zentrale Holzfeuerungsanlagen < 70 kW: alle 2 Jahre
Eine Übersicht über die Kontrollpflichten finden Sie auf der Website des Lufthygieneamts Basel-Landschaft.
Dominique Vogel
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