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Kanton Basel-Landschaft hebt Verbote für Fliessgewässer auf

06. Nov 2026

Die Niederschläge und die kühleren Temperaturen haben zu einer Verbesserung der Situation bei den Fliessgewässern geführt. Deshalb werden am Freitag, 6. November 2026, um 12.00 Uhr auch die letzten beiden bestehenden Verbote im Zusammenhang mit der Trockenheit aufgehoben.

Durch die Niederschläge der vergangenen Wochen und die kühleren Temperaturen haben sich die
Umweltbedingungen für die Lebewesen in den Bächen verbessert. Zudem führen die meisten Bäche wieder ausreichend Wasser, sodass die Abflussmengen mehrheitlich wieder über den vorgeschriebenen Mindestwassermengen liegen.
Der Kanton Basel-Landschaft hebt deshalb am Freitag, 6. November 2026, um 12.00 Uhr die noch
bestehenden Einschränkungen für die Fliessgewässer auf. Damit treten folgende Verbote ausser
Kraft:

  • Das generelle Wasserentnahmeverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton.
  • Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot für sämtliche Fliessgewässer im Kanton mit Ausnahme des Rheins und der Birs.

Für bewilligte Wasserentnahmen gelten weiterhin die Restwasserbestimmungen gemäss der jeweiligen Bewilligung. Diese sind unverändert einzuhalten.
Mit der Aufhebung der letzten Einschränkungen sind sämtliche im Zusammenhang mit der Trockenheit angeordneten Verbote aufgehoben.

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